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AHV 21 – Ungleichheit oder dringender Fortschritt?

Nach zwei gescheiterten Reformen geht die Schweiz am 25. September 2022 erneut für die AHV an die Urne. Die GegnerInnen sprechen von «Austragung auf dem Rücken der Frau», während die BefürworterInnen das Problem woanders sehen.

Die AHV ist bei Herrn und Frau Schweizer ein (un)beliebtes Diskussionsthema – heute wohl mehr denn je. Am 25. September 2022 stimmt das Stimmvolk über die AHV-21-Reform ab. Es ist nicht das erste Mal, dass die 1. Säule einer Überarbeitung unterzogen werden sollte: Bereits 2004 und 2017 wurden Versuche gewagt, die allerdings beide an der Urne scheiterten. Nun nimmt die Regierung einen neuen Anlauf, denn die staatliche Vorsorge steht auf wackligen Beinen – zumindest in der Zukunft.

Bei gleichbleibender Situation wird das jährliche Betriebsergebnis der AHV bereits 2028 in die Negativzahlen abfallen, wie eine Infografik von swissinfo zeigt. Die vorgeschlagene Reform soll die Rentenzahlungen bis 2030 sichern und besteht aus zwei Vorlagen. Zum einen soll die Mehrwertsteuer um 0.4 Prozent erhöht werden und das Bundesgesetz über die AHV geändert werden, wobei das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre angehoben werden soll. Frauen, die zwischen 1961 und 1969 geboren wurden, werden Ausgleichsmassnahmen angeboten.

Andere Ungleichheiten sollen zuerst adressiert werden

Die Message des Gegenlagers ist eindeutig: Die AHV-Reform werde auf dem Rücken der Frauen ausgetragen. Wie die Gewerkschaft «syna» schreibt, sollen durch die Erhöhung des Rentenalters in den nächsten zehn Jahren rund 10 Milliarden Franken eingespart werden. Ein substanzieller Teil der Reform werde dadurch allein von Frauen getragen, obwohl sie schon heute eine deutlich kleinere Rente bekommen. Eine Berechnung des Bundesamts für Sozialversicherungen zeigt, dass der Unterschied über alle drei Säulen durchschnittlich bei 37 Prozent liegt. Dies entspreche fast 20’000 Franken pro Jahr. Dafür verantwortlich sind niedrigere Beschäftigungsgrade sowie die nach wie vor öfters von Frauen ausgeführte – und unbezahlte – Care-Arbeit.

Solche Ungleichheiten müssten zuerst adressiert werden, bevor das Rentenalter erhöht werde. Zudem soll sich die Erhöhung des Rentenalters als «einfachste» Option zur Finanzierung der AHV nicht etablieren. Diese Lösung sei nicht langfristig gedacht.

Rentengefälle bei AHV nur kaum für geringere Frauenrenten verantwortlich

Die Befürworter der Reform kontern damit, dass Frauen durch die durchschnittlich höhere Lebenserwartung auch länger AHV-Gelder beziehen können – ganze fünf Jahre, um genau zu sein. Vor allem seien die Unterschiede bei der AHV-Rente verschwindend klein, was auch das Bundesamt für Sozialversicherungen bestätigt. Bei der 1. Säule liegt das Rentengefälle bei unter drei Prozent. Den wesentlich höheren Anteil macht die berufliche Vorsorge aus mit einem Gefälle von über 60 Prozent.

Gemäss Pro Senectute muss «die 2. Säule die strukturelle Benachteiligung der Frauen beseitigen, indem tiefere Löhne sowie Teilzeitarbeit zukünftig berücksichtigt werden. Auch zur Beseitigung der Lohnunterschiede sind zusätzliche Anstrengungen erforderlich.» Dieses Bestreben ist allerdings unabhängig von der aktuell auf dem Tisch liegenden AHV 21. Zudem müsse die AHV auch künftig in der Lage sein, ihr Generationenversprechen glaubhaft darlegen zu können. Sprich, «ihren verfassungsmässigen Auftrag der Existenzsicherung langfristig für jede und jeden in der Schweiz erfüllen.»

Damit die Reform in Kraft treten kann, müssen beide Vorlagen am 25. September 2022 angenommen werden.

Kategorie

News

Publiziert am

14.09.2022

Hashtag

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