«Beim Sexualstrafrecht muss der Opferschutz im Mittelpunkt stehen» | Die Wirtschaftsfrau
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Andrea Geissbühler, SVP-Nationalrätin, spricht über das Schweizer Sexualstrafrecht
Andrea Geissbühler, SVP-Nationalrätin, spricht über das Schweizer Sexualstrafrecht

«Beim Sexualstrafrecht muss der Opferschutz im Mittelpunkt stehen»

Das Schweizer Sexualstrafrecht soll revidiert werden. Für SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler kommen in der öffentlichen Debatte dabei wichtige Punkte zu kurz. Ein Gastbeitrag.

In der Wintersession des Nationalrates wird das Gesetz zum Sexualstrafrecht debattiert. Die Vorlage des Ständerates will, dass Sexualverbrecher nicht grundsätzlich härter bestraft werden als einfache Ladendiebe. Sogar für Vergewaltigungen sollen Geldstrafen möglich sein. Dies ist ein Hohn für die Opfer.

Ziel der anstehenden Gesetzesrevision sollte ein Sexualstrafrecht sein, dass an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst ist und seinen Namen verdient. Aber erfüllt der «Soft-Strafen-Kurs» dieses Ziel?

In vielen westlichen Ländern sind die Verbrechen sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Missbrauch von urteils- und widerstandsunfähigen Personen mit mehrmonatigen bis mehrjährigen Mindeststrafen belegt. So bekommt zum Beispiel mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, wer in Deutschland wegen einer sexuellen Handlung an einem behinderten Opfer verurteilt wird. In der Schweiz hingegen soll die orale, vaginale oder anale Penetration eines behinderten Opfers mit einer Geldstrafe abgegolten werden können. Dieses Verständnis von Verbrechen und Strafe, welches derzeit den politischen und medialen Mainstream dominiert, ist verwerflich und kann nicht akzeptiert werden.

Heute kommen in der Schweiz rund 44 Prozent der verurteilten Sexualstraftäter, welche wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt wurden, mit einer bedingten Geldstrafe davon. Diese Verletzlichsten und Hilfsbedürftigsten unserer Gesellschaft, welche lebenslang unter dem Erlebten leiden, müssen unbedingt besser geschützt werden.

Ich bin klar der Meinung und habe in der Rechtskommission des Nationalrates auch entsprechende Anträge gestellt, dass die Geldstrafen abgeschafft werden müssen. Sexualstraftäter gehören zwingend ins Gefängnis.

Es ist unverständlich, dass in den Medien das Thema Sexualstrafrecht fast ausschliesslich mit der Frage abgehandelt wird, ob es weniger Vergewaltigungen geben würde, wenn ein Ja/Ja oder Nein/Nein eingeführt würde. Da in beiden Fällen Aussage gegen Aussage steht, wird es kaum weniger Verurteilungen, aber viel mehr «Juristenfutter» geben.

Hören wir auf mit diesen Ablenkungsmanövern, sondern bringen wir Sexualstraftäter hinter Gitter und schützen die Gesellschaft vor diesen Verbrechern.

Kategorie

News

Publiziert am

24.11.2022

Hashtag

#DieWirtschaftsfrau #DWF #Gastbeitrag #Sexualstrafrecht #Rechtskommission #Geldstrafe #Gefängnisstrafe

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