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Initiative Individualbesteuerung: Gibt es bald keine «Heiratsstrafe» mehr?
Die gemeinsame Steuererklärung für Ehepaare könnte bald der Vergangenheit angehören. Die Volksinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung sieht genau das vor. Gleichzeitig hat auch der Bund Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet.
Die Kirchenglocken läuten, das weisse Kleid sitzt und all die liebsten Menschen haben sich für den besonderen Tag an einem Ort eingefunden. Die Hochzeit – wie auch immer sie aussehen mag – gehört für viele Paare zu den schönsten Momenten im Leben.
Mit der ersten gemeinsamen Steuererklärung kann aber schnell das böse Erwachen folgen. Genau das will die Volksinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung ändern.
Wie funktioniert die Besteuerung heute in der Schweiz?
Unser heutiges Steuersystem orientiert sich noch immer an einer traditionellen Rollenverteilung, bei der die Ehemänner als Alleinverdiener die Brötchen nach Hause bringen und die Frau zuhause den Haushalt schmeisst und die Kinder versorgt.
Das heisst konkret, dass Ehepaare gemeinsam besteuert werden und damit unter Umständen in eine höhere Steuerklasse fallen, als wenn sie einzeln besteuert werden würden. Heute gehen viele verheiratete Frauen einer beruflichen Tätigkeit nach. Sie verdienen jedoch meist weniger, da sie öfters Teilzeit arbeiten oder in Berufen tätig sind, bei denen die Löhne niedriger sind.
Durch die gemeinsame Besteuerung wird das Einkommen der Zweitverdienenden zu einem deutlich höheren Steuersatz besteuert. In fast 90 Prozent der Haushalte betrifft dies das Einkommen der Frau, wie das Initiativkomitee schreibt.
Diese Tatsache kann einen Anreiz in die falsche Richtung schaffen. Weshalb sollten beide Paare im selben Pensum weiterarbeiten, wenn das Geld danach an die Steuerbehörde geht?
Das möchte die Initiative
Das Initiativkomitee listet die Vorteile einer Individualbesteuerung wie folgt auf:
- Die Individualbesteuerung ist zivilstandslos, das heisst, es spielt keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Die Kommission habe gezielt Entlastungen für Familien mit Kindern vorgesehen.
- Laut einer Studie von Ecoplan wären 80 Prozent der Personen, die aufstocken oder wieder arbeiten, Frauen im Alter von 25-55 Jahren, ein Drittel mit höherer Ausbildung und über die Hälfte mit Sekundarabschluss. Also gut ausgebildete Fachkräfte, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden.
- Laut Ecoplan generiert die Individualbesteuerung bis zu 60’000 zusätzliche Beschäftigte (Vollzeitäquivalente). Es leuchtet nicht ein, warum wir auf dem Arbeitsmarkt auf diese verzichten sollten.
Bis am 9. September 2022 können noch Unterschriftenbögen ausgefüllt werden. 2024 soll dann die parlamentarische Phase und die Volksabstimmung folgen.
Anliegen ist Bundesrat bekannt
Nun ist es auch nicht so, dass sich der Staat diesem Problem nicht bewusst ist. In der Herbstsession 2020 nahm das Parlament die Verabschiedung einer Botschaft des Bundesrates zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 auf, wie aus einer Medienmitteilung des Bundesrats hervorgeht.
Anlässlich seiner Sitzung vom 25. Mai 2022 habe der Bundesrat nun die Eckwerte zur Individualbesteuerung verabschiedet. Mit der Individualbesteuerung dürfte die Mehrheit der Personen bei der direkten Bundessteuer entlastet werden.
Aufgrund der reformbedingten Veränderungen der Belastungsrelationen würden gewisse Gruppen von Steuerpflichtigen aber eine Mehrbelastung erfahren. Je nach Progression des Steuertarifs ist die Steuerbelastung der Paarhaushalte wesentlich von der Einkommensaufteilung abhängig. Vor allem für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder geringem Zweiteinkommen sei mit Mehrbelastungen zu rechnen.
Zwei Varianten für die Vernehmlassung
In der Vernehmlassungsvorlage sollen gemäss Mitteilung deshalb diesbezüglich zwei Varianten unterbreitet werden. Eine Variante sieht eine Entlastungsmassnahme für Eineinkommensehepaare vor, um diesen Effekt zu dämpfen.
Eine andere Variante würde eine solche Massnahme nicht beinhalten, um die Erhöhung der Erwerbsanreize nicht zu beschränken.
Entlastungsmassnahmen seien ebenfalls für Steuerpflichtige mit Kindern, darunter auch Alleinerziehende sowie Konkubinatspaare mit Kindern, geplant, indem die kinderrelevanten Abzüge erhöht werden sollen. Je nach Belastungsrelationen soll für Alleinerziehende oder Alleinstehende ein Haushaltsabzug vorgesehen werden.
Für das Initiativkomitee würden diese Eckwerte das Nicht-Arbeiten – und somit die finanzielle Förderung des Hausfrauenmodells der Nachkriegszeit – belohnen.
«Es braucht jetzt zusätzlichen Druck, damit die Individualbesteuerung in der Schweiz endlich realisiert und so ausgestaltet wird, dass sich Erwerbstätigkeit selbstverständlich lohnt, auch für Zweitverdienende.» Die Vernehmlassung der Bundesratsvorschläge ist im Herbst 2022 geplant.
Kategorie
News
Publiziert am
30.06.2022
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