
VR-Symposium 2026: Neue Impulse für KMU-Verwaltungsräte

VR-Symposium 2026 – Praxisnahe Impulse für Verwaltungsräte

Schweizer Steuersystem: Einführung der Individualbesteuerung
Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit einer Mehrheit von rund 54 Prozent einer Umstellung auf die Individualbesteuerung zugestimmt. Künftig werden Ehepaare und eingetragene Partnerschaften bei der direkten Bundessteuer nicht mehr gemeinsam veranlagt, sondern jede Person wird einzeln besteuert – analog zur bereits geltenden Praxis bei unverheirateten Paaren.
Mit dieser Reform soll unter anderem ein Effekt beseitigt werden, der bisher dazu führte, dass das zusammengerechnete Einkommen von Paaren teilweise einer höheren Steuerprogression unterlag. Die Änderung wird im politischen Kontext auch als eine Massnahme mit Bezug zur Gleichstellung diskutiert.
Ein zentrales Element der Individualbesteuerung ist, dass Einkommen nicht mehr kumuliert werden. Dadurch verändert sich die steuerliche Behandlung von Zweitverdienenden, da deren Einkommen nicht mehr automatisch zum höheren Steuersatz des Partners oder der Partnerin hinzugerechnet wird. In der Praxis betrifft dies häufig Haushalte, in denen eine Person ein tieferes Einkommen erzielt. Die Reform kann damit Rahmenbedingungen schaffen, die eine eigenständigere Erwerbstätigkeit begünstigen.
Aus Gleichstellungsperspektive wird insbesondere hervorgehoben, dass die Individualbesteuerung die wirtschaftliche Eigenständigkeit beider Partner stärkt. Da jede Person unabhängig vom Zivilstand besteuert wird, rückt die individuelle Leistungsfähigkeit stärker in den Vordergrund. Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass steuerliche Regelungen nur ein Faktor unter mehreren sind, die Erwerbsbeteiligung und Einkommensverteilung beeinflussen.
Die Auswirkungen der Reform sind je nach Haushalt unterschiedlich. Paare mit zwei Einkommen und ähnlicher Einkommenshöhe können tendenziell entlastet werden. Gleichzeitig kann es bei Einverdienerhaushalten oder bei stark unterschiedlichen Einkommen zu höheren Steuerbelastungen kommen, da bisherige Tarifregelungen für Ehepaare wegfallen. Insgesamt führt die Reform zu einer einheitlicheren Behandlung unterschiedlicher Lebensformen.
Für die Steuerverwaltungen bedeutet die Umstellung einen administrativen Mehraufwand, da künftig mehr einzelne Steuererklärungen eingereicht und verarbeitet werden müssen. Zudem sind Vermögenswerte entsprechend den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen aufzuteilen. Die Reform wird als Schritt hin zu einem stärker individualisierten und zivilstandsunabhängigen Steuersystem betrachtet, das auch im Kontext wirtschaftlicher Gleichstellung diskutiert wird.
Kategorie
Gleichstellung
Publiziert am
19.03.2026
Hashtag
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