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Bundesverfassungsgerichtsurteil aus Deutschland: Geschiedene Frauen sollen mehr Geld erhalten
Neues aus unserem Nachbarsland Deutschland: Die finanziellen Nachteile bei einer Scheidung werden bisher noch nicht immer fair ausgeglichen. Die traditionelle Rollenverteilung – der Mann verdient das Geld, die Frau kümmert sich um die Kinder – macht sich auch in der Rente bemerkbar.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Familiengerichte, bei der Aufteilung der Ansprüche im Scheidungsverfahren in Zukunft die Benachteiligungen auszugleichen. Dies soll den Frauen helfen, deren Ex-Männern eine Betriebsrente zusteht. Bisher mussten sie sich zum Teil wegen der Berechnung mit Verlusten von bis zu mehreren hundert Euro im Monat abfinden. Diese Ungerechtigkeit wird normalerweise mit einem sogenannten Versorgungsausgleich beseitigt. Dabei werden die Rentenansprüche miteinander verrechnet, wenn ein Paar die Scheidung einreicht. Denn meistens bekäme der Mann als Hauptverdiener viel mehr Rente als die Frau, die sich zu Hause jahrelang um die Kinder kümmerte. Dieser Ausgleich passiert so jedoch nicht im Falle der Betriebsrenten.
Fachleute sprechen bei den Betriebsrenten von einer externen Teilung. Das heisst, die Frau erhält im Bereich der Betriebsrente, anders als bei allen anderen Renten, ihr Geld nicht automatisch vom selben Versorgungsträger, bei dem der Mann seine Rente hat. Die Ansprüche werden an eine Unterstützungskasse übertragen, auch gegen den Willen der Frau. Dadurch wollte man ursprünglich die Arbeitsgeber als Träger der Altersversorgung entlasten. Sonst wären sie gezwungen, eine fremde Person in ihr System aufzunehmen, die nie für sie gearbeitet hat. Problematisch dabei ist jedoch, dass es aufgrund der Zinsentwicklung oft zu eindeutigen Verlusten kommt, wenn man den Träger wechselt. Ein Mann verliert im Ergebnis bis zur Hälfe seines Rentenanspruchs, bei Frau kommt hingegen nur ein Teil davon an.
Für verfassungswidrig hatte es das Deutsche Oberlandesgericht Hamm gehalten. Die Richter gehen davon aus, dass zwischen 2009 und 2017 90% aller Geschiedenen mit einer externen Teilung einen Verlust hatten. In der überwiegenden Mehrheit der Fälle waren das die Frauen. Das kommt schätzungsweise bei jeder 20. Scheidung vor. Somit macht das im Zeitraum von 2009 bis 2017 eine fünfstellige Zahl aus. Die Familienrichter sollen für jeden Fall eine faire Lösung finden. Zum Beispiel, indem sie den Zinssatz bei der Übertragung der Ansprüche selbst korrigieren. Bei der Verkündung sagte Gerichtspräsident Stephen Harbarth, dass die Interessen des Mannes, der Frau und des Arbeitgebers berücksichtigt werden sollten.
Es sieht so aus, dass auch viel Arbeit auf die Familienrichter zukommt. Zukünftig müssen sie umfangreichere Prüfungen vornehmen. Das ist eine grosse Aufgabe für sie, da sie schon sehr mit dem Massengeschäft des Versorgungsausgleichs belastet sind.
Die Entscheidung gilt nur für die zukünftigen Scheidungsverfahren. Bei den Frauen, bei denen das Scheidungsverfahren schon abgeschlossen ist, hilft das Urteil nichts mehr, sie müssen mit den Verlusten leben.
Quelle: Fuldaer Zeitung