Kanton St. Gallen will Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärker fördern | Die Wirtschaftsfrau
Gendergerechte Sprache ist ein Thema, das bei Weitem nicht nur mit Grammatik zu tun hat.
Wie wir von anderen Sprachen lernen können, gendergerecht zu sprechen
Miriam Stark erklärt: Was bedeutet es, zyklusorientiert zu leben?
Gendergerechte Sprache ist ein Thema, das bei Weitem nicht nur mit Grammatik zu tun hat.
Wie wir von anderen Sprachen lernen können, gendergerecht zu sprechen
Miriam Stark erklärt: Was bedeutet es, zyklusorientiert zu leben?
Der Kanton St. Gallen will Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern
Der Kanton St. Gallen will Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern

Kanton St. Gallen will Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärker fördern

Der Kanton St. Gallen plant, mehr Geld in die familien- und schulergänzende Betreuung zu investieren. Der jährliche Betrag soll von fünf auf zehn Millionen Franken erhöht werden. Die Gesetzesanpassung wird derzeit im Kantonsrat beraten.

Der Kanton St. Gallen möchte mehr finanzielle Mittel in familien- und schulergänzende Kinderbetreuungsangebote stecken. Wie der Kanton St. Gallen kürzlich in einer Medienmitteilung bekannt gab, sei die Regierung im Februar 2022 vom Kantonsrat beauftragt worden, die bisherigen Beiträge gemäss Kinderbetreuungsgesetz von fünf auf zehn Millionen Franken pro Jahr zu erhöhen.

Die erhöhten Mittel sollen ein gut ausgebautes Kinderbetreuungsangebot fördern und die Attraktivität St.Gallens als Arbeits- und Wohnkanton steigern. Mit den kantonalen Mitteln können die Gemeinden die Kosten für die Eltern senken, das Kinderbetreuungsangebot ausweiten oder den Betreuungsschlüssel verbessern.

Grosse Zustimmung und positive Auswirkungen der bisherigen Förderungen

Die Erhöhung der Kantonsbeiträge sei in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung gestossen.

Die Förderung kommt einem Bedürfnis der Gemeinden und der Bevölkerung nach. So zeigen erste Erkenntnisse zur Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes, dass 74 von 77 Gemeinden den Kanton im Jahr 2021 um Beiträge ersucht haben.

Insgesamt unterstützte der Kanton die Gemeinden im Jahr 2021 mit rund 4.4 Millionen Franken für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.

Chancengerechter Zugang zur Kinderbetreuung

Im Kanton St. Gallen besteht für Familien nach wie vor kein chancengerechter Zugang zu Kinderbetreuungsangeboten, da die Gemeinden die Kantonsbeiträge sehr unterschiedlich einsetzen.

Zudem sei das bestehende Beitragssystem sowohl für die Gemeinden als auch für den Kanton umständlich und aufwändig. Die Regierung stellt deshalb im vorliegenden Gesetzesnachtrag eine einfachere und einheitlichere Handhabung in den Gemeinden in Aussicht.

Des Weiteren strebt sie eine stärkere Subjektorientierung bei der Finanzierung an. Dadurch sollen die finanziellen Unterstützungen vermehrt direkt an die Eltern ausgerichtet werden statt an die Kinderbetreuungsanbietenden.

Volksabstimmung im Herbst 2023

Die Regierung überweist den Gesetzesnachtrag an den Kantonsrat. Dieser werde die Vorlage voraussichtlich in der Sommersession 2023 beraten.

Der Nachtrag unterliegt dem obligatorischen Finanzreferendum. Die erforderliche Volksabstimmung findet voraussichtlich im November 2023 statt. Der Vollzug ist ab 1. Januar 2024 vorgesehen.

Kategorie

News

Publiziert am

19.01.2023

Hashtag

#DieWirtschaftsfrau #DWF #Kanton #StGallen #Kinderbetreuung #Vereinbarkeit #Beruf #Familie #Betreuung #familienergänzend #schulergänzend

Comments are closed.

FRAUENJOBS.CH
ABONNIEREN