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gleiche Bezahlung - Frauen wird der Rücken gestärkt
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Es gibt eine nachgewiesene Differenz zwischen dem Vergleichsentgelt von Männern mit vergleichbarer Arbeit von Frauen.

Gleiche Bezahlung: Frauen wird der rücken gestärkt

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dieses Prinzip soll laut dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt auch für Bundesrichter gelten. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Deutschland erleichtert das juristische Verfahren bei Entgeltdiskriminierung.

Nach einer Entscheidung der höchsten deutschen Arbeitsrichter gibt es die Vermutung, dass finanzielle Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgte. Es gibt eine nachgewiesene Differenz zwischen dem Vergleichsentgelt von Männern mit vergleichbarer Arbeit von Frauen. Diese Vermutung könnte aber jederzeit vom Arbeitgeber widerlegt werden. So heisst es in der Entscheidung des Achten Senats.

Geklagt hat eine Abteilungsleiterin aus Niedersachsen. Das Vergleichsentgelt ihrer Kollegen lag sowohl beim Grundentgelt wie auch bei der Zulage höher als ihr Entgelt. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich zu ihrer Klage entschieden.

Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Bernhard Franke, ist der Meinung, dass das höchstrichterliche Urteil das juristische Verfahren bei Entgeltdiskriminierung erleichtert.

Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts kehre sich die Beweislast um. Laut Franke müssen Arbeitgeber jetzt nachweisen, dass sie nicht diskriminieren. In der Vergangenheit hätten es Betroffene schwer gehabt, gegen eine schlechtere Bezahlung wegen ihres Geschlechts vorzugehen.

 

Quelle: https://www.nau.ch/news/europa/gleiche-bezahlung-bundesrichter-starken-frauen-den-rucken-65856728

Kategorie

News

Publiziert am

04.02.2021

Hashtag

#diewirtschaftsfrau #politik

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